Typische Lücken
Was kleinen Betrieben im Alltag durchrutscht
Wenn Sie selbst fahren, nebenbei telefonieren und Uber und Bolt parallel offen haben, bleibt das Aufschreiben zuerst liegen. Diese Lücken fallen spätestens bei einer Prüfung auf:
- Aufträge per Anruf oder WhatsApp, deren Eingangszeit nirgends steht
- App-Fahrten, die nie mit der eigenen Aufzeichnung abgeglichen wurden
- Auftragsnotizen, die nach einem Jahr weggeworfen werden, obwohl das Finanzamt mindestens 6 Jahre erwartet
- Privatfahrten, die im Fahrtenbuch fehlen – laut Finanzverwaltung wird ein Fahrtenbuch nur anerkannt, wenn es die Chronologie aller Fahrten zeigt
Warum Uhrzeiten zählen
Der BGH-Fall vom 3. Juni 2026
Der Bundesgerichtshof hat die Rückkehrpflicht bestätigt (Az. I ZR 123/25). Ein Fahrzeug eines Subunternehmers, das Uber-X-Fahrten ausführte, stand am 19. Januar 2023 von 10:10 bis 10:22 Uhr am Breslauer Platz in Köln. Ein Testauftrag um 10:13 Uhr wurde angenommen und sofort storniert. Die Unterlassungsklage einer Kölner Taxigenossenschaft hatte Erfolg.
Für Sie heißt das: Wer minutengenau belegen kann, wann ein Auftrag einging und ob der Wagen danach zurückfuhr, steht im Streitfall deutlich besser da.
BGH, Pressemitteilung Nr. 100/2026 · Quelle
Was bei Mängeln droht
Sind die Einzelaufzeichnungen nicht ordnungsgemäß, kann das Finanzamt hinzuschätzen. Verstöße gegen Einzelaufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflicht können als Ordnungswidrigkeit nach § 379 AO mit bis zu 25.000 € geahndet werden. Wiederholte oder schwere Verstöße meldet die Finanzbehörde der Konzessionsbehörde.
Merkblatt für Mietwagenunternehmen, Finanzministerium MV · PDF · § 379 AO